Wegeunfallversicherung für Probanden – Einschluss von Bewusstseinsstörungen!
Eine Wege-Unfallversicherung wird seitens der Ethik-Kommissionen immer häufiger gefordert. Andernfalls bekommt die klinische Studie keine Genehmigung. Die Wegesicherung ist oftmals eine obligatorische Vorgabe.
Problematisch ist jedoch, dass im üblichen Bedingungswerk Wegeunfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sind. Hier wird dem Vorsorgegedanken der Ethik-Kommission zuwider gehandelt.
Sollte der Proband in Folge der Studie nicht wegefähig sein und stationär unter Beobachtung gehalten werden müssen, sollte dieser Zeitraum „über Nacht“ mitversichert sein.
Auf altersbedingte abweichende Versicherungssummen oder einem Entfall der Leistungen sollte verzichtet werden. Dies wiederspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bei der Bemessung des Invaliditätsgrades sollte der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen entsprechend hoch ausfallen.
Wir vermitteln ein bedarfskonformes Sonderkonzept.
Tarifbeschreibung - Wegesicherung für Probanden – Deckungsaufgabe
Update 08/2022: Wir haben eine Rabattstaffel für größere Studien eingeführt. Dieser beträgt in der Spitze bis zu 50 %. An dem Mindestbeitrag in Höhe von 150 EUR (Netto) und den günstigen Tarifbeiträgen (ohne (Tarif A) und mit (Tarif B) Begleitpersonen) haben wir nichts verändert. Auch sind nunmehr Personen bis Pflegegrad III mitversicherbar. Die besonderen Vereinbarungen, welche die Mehrwerte unseres Sonderkonzeptes ausmachen bleiben unverändert.
Im Antrag ist ein Web Code hinterlegt, welcher direkt zum Download der Versicherungsbedingungen und Produktinformationen auf der Versicherseite (Mannheimer Versicherung) führt. Wir hoffen, dass unser Produkt nunmehr noch interessanter für Sie wird und würden uns freuen wenn Sie uns bei Ihren klinischen Studien mit berücksichtigen würden. Gute Zeit.
Commuting accident insurance for clinical trial participants due to consciousness disturbances!
Ethics commissions are requesting commuting accident insurance with ever increasing frequency. Without it the clinical study is not given approval. Commuting accident insurance is often a compulsory requirement.
However, the problem is that commuting accidents due to consciousness disturbances are usually excluded. This runs contrary to the precautionary approach required by ethics commissions.
If the participant becomes unfit to drive as a result of the trial and needs to be kept in hospital for observation, this period should be included in the insurance “overnight”.
Differing insured sums based on age or omission of payments should be avoided. This is contrary to the general principle of equal treatment.
When measuring the degree of disability, the contributory effect of previous illnesses should be cancelled out to the same extent. We broker a special concept for you in line with your needs.